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Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
| Art des Dokuments: | |
| Datum: | 22.07.2008 |
| Aktenzeichen: | 2008/0328251 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Allgemeinverfügung, Aufhebungsantrag, Einspruch, Solidaritätszuschlag, Verfassungsmäßigkeit, Zurückweisung
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Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben die wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes eingelegten Einsprüche und gestellten Aufhebungsanträge durch Allgemeinverfügung zurückgewiesen.
Gegen diese Allgemeinverfügung können die von ihr betroffenen Steuerpflichtigen Klage erheben. Ein Einspruch ist insoweit ausgeschlossen.

