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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 05.12.2024
Aktenzeichen: V R 11/23

Vorinstanz:

FG Hessen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.03.2023
Aktenzeichen: 6 K 1284/21

Schlagzeile:

Reemtsma-Direktanspruch setzt eine erbrachte oder noch zu erbringende Leistung voraus

Schlagworte:

Billigkeitsmaßnahme, Direktanspruch, Leistungserbringung, Rechnung, Reemtsma-Direktanspruch, Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug

Wichtig f�r:

Steuerberater

Kurzkommentar:



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