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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.10.2024
Aktenzeichen: IX R 5/23

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.11.2022
Aktenzeichen: 7 K 195/21

Schlagzeile:

Erstattung der Steuerzahlung für einen Verdienstausfallschaden ist einkommensteuerpflichtig

Schlagworte:

Außerordentliche Einkünfte, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Hauptleistung, Nebenleistung, Verdienstausfall, Verdienstausfallschaden, Zusammenballung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Der einem Steuerpflichtigen zu gewährende Ersatz eines Verdienstausfallschadens führt auch in Höhe der hierauf entfallenden Einkommensteuer zu steuerbaren Einkünften gemäß § 24 Nr. 1 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG).

2. Die erst in einem späteren Veranlagungszeitraum vom Schädiger erstattete Steuerlast auf den Verdienstausfallschaden hat zur Folge, dass keine für eine tarifermäßigte Besteuerung gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG erforderliche Zusammenballung von Einkünften vorliegt.

3. Der Ersatz eines Verdienstausfallschadens stellt keine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG dar.

EStG § 12 Nr. 3, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 24 Nr. 1 Buchst. A, § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 4
BGB § 249 Abs. 1, § 252 Satz 1, § 842, § 843 Abs. 1
FGO § 76 Abs. 1 Satz 1, § 139 Abs. 3 Satz 3

Tenor:

Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 23.11.2022 - 7 K 195/21 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens wegen Einkommensteuer 2017 trägt die Klägerin, die Kosten des Revisionsverfahrens wegen Einkommensteuer 2018 tragen die Klägerin und der Kläger gemeinsam.

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