Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 15.10.2024 |
Aktenzeichen: | 3 K 159/22 |
Schlagzeile: |
Kein Abschlag für die Vermietung bei der Bedarfswertermittlung, wenn der Erwerber selbst das Objekt zuvor von dem Zuwendenden angemietet hatte
Schlagworte: |
Abschlag, Bedarfswertermittlung, Bewertung, Vermietung
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Eine Eigentumswohnung bzw. ein Einfamilienhaus gilt als frei verfügbar, wenn zwar am Bewertungsstichtag formal noch ein Mietverhältnis vorliegt, aber bereits feststeht, dass dieses mit Vollzug der Schenkungsabrede durch Konfusion beendet wird.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.