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Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.10.2024
Aktenzeichen: 3 K 159/22

Schlagzeile:

Kein Abschlag für die Vermietung bei der Bedarfswertermittlung, wenn der Erwerber selbst das Objekt zuvor von dem Zuwendenden angemietet hatte

Schlagworte:

Abschlag, Bedarfswertermittlung, Bewertung, Vermietung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Eine Eigentumswohnung bzw. ein Einfamilienhaus gilt als frei verfügbar, wenn zwar am Bewertungsstichtag formal noch ein Mietverhältnis vorliegt, aber bereits feststeht, dass dieses mit Vollzug der Schenkungsabrede durch Konfusion beendet wird.

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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