Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 15.01.2024 |
Aktenzeichen: | 6 K 2351/19 K |
Schlagzeile: |
Zulässigkeit der Erhöhung einer Pensionsrückstellung
Schlagworte: |
Bilanzierung, Dynamisierung, Erhöhung, Pensionsrückstellung
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Die Erhöhung einer Pensionsrückstellung wegen einer Dynamisierung der Altersrente innerhalb eines Konzerns durch eine Betriebsvereinbarung ist zulässig, falls diese Vereinbarung durch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte nachträglich als unwirksam eingestuft wird.
Hinweis: Das FG Düsseldorf hat in erster Instanz die Erhöhung der Pensionsrückstellung anerkannt und eine Auflösung des letztlich überdotierten Betrags im Veranlagungszeitraum des rechtskräftigen Ergehens der arbeitsrechtlichen Entscheidung gefordert.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof (BFH) ist die Revision anhängig.
In der offiziellen Datenbank des BFH sind hierzu die folgenden Informationen gespeichert:
BFH Anhängiges Verfahren XI R 10/24
Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2024
BetrAVG § 16 ; EStG § 6a
Zulässigkeit der Erhöhung einer Pensionsrückstellung wegen einer Dynamisierung der Altersrenten innerhalb des Konzerns durch eine Betriebsvereinbarung, die durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nachträglich als unwirksam eingestuft wurde?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorgehend: FG Düsseldorf Urteil vom 15.01.2024 (6 K 2351/19 K)