Quelle: |
Finanzgericht München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 14.06.2023 |
Aktenzeichen: | 4 K 1481/22 |
Schlagzeile: |
Schenkungsteuerliche Betrachtung eines ganzen Gewerbebetriebs
Schlagworte: |
Betriebsübergabe, Betriebsvermögen, Gewerbebetrieb, Grundstück, Nachfolge, Schenkung, Schenkungsteuer, Sonderbetriebsvermögen, Steuerbefreiung, Zeitpunkt
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Für die Anwendung der Steuerbefreiung des § 13b ErbStG sind alle Aktiva und Passiva eines Gewerbebetriebs einschließlich der im Betriebsvermögen (und nicht als Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens) enthaltenen Grundstücke zeitgleich zu übertragen.
Hinweis: Das FG Münster hat entschieden, dass die Übertragung eines Betriebsgrundstücks zeitlich vor der Betriebsübergabe zur Versagung der Steuerbegünstigung für das Betriebsgrundstück führt. Dem Übertragungszeitpunkt kommt daher eine entscheidende Rolle bei der Nachfolgeplanung zu.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof (BFH) ist die Revision anhängig.
In der offiziellen Datenbank des BFH sind hierzu die folgenden Informationen gespeichert:
BFH Anhängiges Verfahren II R 18/24
Aufnahme in die Datenbank am 20.09.2024
BewG § 12 Abs 3 ; BewG § 95 ; ErbStG § 9 Abs 1 Nr 2 ; ErbStG § 13b
Schenkungsteuerrechtliche Betrachtung eines ganzen Gewerbebetriebs:
Sind für die Anwendung des § 13b ErbStG alle Aktiva und Passiva eines Gewerbebetriebs einschließlich der im Betriebsvermögen (und nicht als Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens) enthaltenen Grundstücke zeitgleich zu übertragen?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorgehend: FG München Urteil vom 14.06.2023 (4 K 1481/22)