Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen
Datenschutzerklärung




Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.03.2024
Aktenzeichen: 5 K 113/23

Schlagzeile:

Zurückweisung einer niederländischen BV als Bevollmächtigte gemäß § 80 Abs. 7 Satz 1 AO

Schlagworte:

Abgabenordnung, Berufsrecht, Bevollmächtigung, Dienstleistungsfreiheit, Hilfeleistung in Steuersachen, Niederlassungsfreiheit, Steuerberatungsgesellschaft

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. In dem Erfordernis, dass eine als Steuerberatungsgesellschaft anzuerkennende Gesellschaft von Steuerberatern verantwortlich geführt werden muss (§ 32 Abs. 3 Satz 2 StBerG), liegt keine unzulässige Beschränkung der Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 49 AEUV.

2. § 3a StBerG verstößt nicht gegen die Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 56 AEUV. Das von der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren (Az. 2018/2171) führt zu keiner abweichenden Beurteilung. Der deutsche Gesetzgeber hat die Vorgaben der RL 2005/36/EG und 2013/22/EU umgesetzt.

3. Selbst wenn die Regelungen des StBerG über die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen gegen das Unionsrecht verstießen, enthielte der im Streitfall auf der Grundlage des § 80 Abs. 7 Satz 1 AO ergangene Zurückweisungsbescheid keinen besonders schwerwiegenden Fehler i.S. des § 125 Abs. 1 AO.

Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. des BFH: VII B 52/24)

zur Suche nach Steuer-Urteilen