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Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 09.09.2024
Aktenzeichen: 11 V 1325/24 A (GE)

Schlagzeile:

Aussetzung der Vollziehung bei der Grunderwerbsteuer

Schlagworte:

Aussetzung der Vollziehung, Grunderwerbsteuer, Nachbehaltensfrist

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Grunderwerbsteuerbescheides, soweit darin die in § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG von fünf auf zehn Jahre verlängerte Nachbehaltensfrist auf einen vor dem 01.07.2021 liegenden Erwerbsvorgang angewandt wird

Tenor:

Die Vollziehung des Bescheids über Grunderwerbsteuer vom 22.11.2023 wird bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer das Einspruchsverfahren abschließenden Entscheidung aufgehoben.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Beschwerde wird zugelassen.

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