Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 09.09.2024 |
Aktenzeichen: | 11 V 1325/24 A (GE) |
Schlagzeile: |
Aussetzung der Vollziehung bei der Grunderwerbsteuer
Schlagworte: |
Aussetzung der Vollziehung, Grunderwerbsteuer, Nachbehaltensfrist
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Grunderwerbsteuerbescheides, soweit darin die in § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG von fünf auf zehn Jahre verlängerte Nachbehaltensfrist auf einen vor dem 01.07.2021 liegenden Erwerbsvorgang angewandt wird
Tenor:
Die Vollziehung des Bescheids über Grunderwerbsteuer vom 22.11.2023 wird bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer das Einspruchsverfahren abschließenden Entscheidung aufgehoben.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beschwerde wird zugelassen.