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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.08.2024
Aktenzeichen: IX R 31/23

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.12.2023
Aktenzeichen: 8 K 1534/23

Schlagzeile:

Steuerermäßigung für die Erneuerung einer Heizungsanlage

Schlagworte:

Abschluss, Eigene Wohnzwecke, energetische Maßnahme, Fertigstellung, , Heizung, Heizungsanlage, Ratenzahlung, Steuerermäßigung, Teilzahlung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Der Abschluss einer energetischen Maßnahme im Sinne des § 35c des Einkommensteuergesetzes liegt nicht bereits mit deren Fertigstellung, sondern erst mit der vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags auf das Konto des Erbringers der Leistung vor.

EStG § 11 Abs. 2, § 35a, § 35c

Tenor:

Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 08.12.2023 - 8 K 1534/23 aufgehoben.

Die Sache wird an das Finanzgericht München zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.

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