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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.05.2024
Aktenzeichen: 3 K 36/24

Schlagzeile:

Teilweise Schenkung kein privates Veräußerungsgeschäft i.S.v. § 23 EStG

Schlagworte:

Privates Veräußerungsgeschäft, Schenkung, Teilschenkung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Teilentgeltliche Übertragungen von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unterhalb der historischen Anschaffungskosten sind keine tatbestandlichen Veräußerungen im Sinne des § 23 EStG.

Rechtsgrundlagen:

EstG § 22 Nr. 2, EstG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Revision eingelegt. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet IX R 17/24.

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