Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 29.05.2024 |
Aktenzeichen: | 3 K 36/24 |
Schlagzeile: |
Teilweise Schenkung kein privates Veräußerungsgeschäft i.S.v. § 23 EStG
Schlagworte: |
Privates Veräußerungsgeschäft, Schenkung, Teilschenkung
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Teilentgeltliche Übertragungen von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unterhalb der historischen Anschaffungskosten sind keine tatbestandlichen Veräußerungen im Sinne des § 23 EStG.
Rechtsgrundlagen:
EstG § 22 Nr. 2, EstG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Revision eingelegt. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet IX R 17/24.