Quelle: |
Finanzgericht Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 23.01.2024 |
Aktenzeichen: | 15 K 2327/20 AO |
Schlagzeile: |
Anspruch gegen die Finanzbehörde auf Erstattung von zu viel gezahlter Mehrwertsteuer
Schlagworte: |
Anspruch, Berichtigung, Billigkeit, Direktanspruch, Erstattung, Reemtsma-Anspruch, Reemtsma-Direktanspruch, Umsatzsteuer, Unionsrecht, Zinsen
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Es besteht ein unmittelbar sich aus dem Unionsrecht ableitbarer sog. Reemtsma-Anspruch auch bei der Berufung der Vorlieferanten auf Verjährung des Anspruchs auf Rechnungsberichtigung.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof (BFH) ist die Revision anhängig.
In der offiziellen Datenbank des BFH sind hierzu die folgenden Informationen gespeichert:
BFH Anhängiges Verfahren XI R 17/24
Aufnahme in die Datenbank am 20.08.2024
AO § 163 ; AO § 227 ; AO § 5 ; BGB § 194 ; BGB § 195 ; UStG § 14c
Unmittelbarer sich aus Unionsrecht ableitbarer Anspruch gegen die Finanzbehörde auf Erstattung von an Vorlieferanten zu viel gezahlter Mehrwertsteuer einschließlich Zinsen im Billigkeitswege (sog. Reemtsma-Anspruch) auch bei Berufung der Vorlieferanten auf Verjährung des Anspruches auf Rechnungsberichtigung?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger und Behörde
Vorgehend: FG Münster Urteil vom 23.01.2024 (15 K 2327/20 AO)