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Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.03.2024
Aktenzeichen: 7 K 2491/21 F

Schlagzeile:

Bestimmung des steuerlichen Übertragungsstichtags im Rahmen einer Verschmelzung

Schlagworte:

Körperschaftsteuer, Übertragungsstichtag, Umwandlungsteuer, Verschmelzung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Die Bestimmung des steuerlichen Übertragungsstichtags im Rahmen einer Verschmelzung richtet sich nach dem Stichtag der Bilanz, die dem Vermögensübergang zu Grunde liegt; hier: Auswirkungen auf den Bestand des steuerlichen Einlagekontos beim übernehmenden Rechtsträger.

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