Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 28.10.2022 |
Aktenzeichen: | 1 K 465/19 E,AO |
Schlagzeile: |
Zahlungen einer Kapitalgesellschaft an einen Verein als verdeckte Gewinnausschüttung
Schlagworte: |
Kapitalgesellschaft, Körperschaftsteuer, Verdeckte Gewinnausschüttung, Verein
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Zahlungen einer Kapitalgesellschaft an einen Verein, dessen Mitglied und Vorstandsvorsitzender der Mehrheitsgesellschafter der Kapitalgesellschaft ist, können eine verdeckte Gewinnausschüttung durch Zuwendung eines Vermögensvorteils an eine nahe stehende Person darstellen.