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Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.10.2022
Aktenzeichen: 1 K 465/19 E,AO

Schlagzeile:

Zahlungen einer Kapitalgesellschaft an einen Verein als verdeckte Gewinnausschüttung

Schlagworte:

Kapitalgesellschaft, Körperschaftsteuer, Verdeckte Gewinnausschüttung, Verein

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Zahlungen einer Kapitalgesellschaft an einen Verein, dessen Mitglied und Vorstandsvorsitzender der Mehrheitsgesellschafter der Kapitalgesellschaft ist, können eine verdeckte Gewinnausschüttung durch Zuwendung eines Vermögensvorteils an eine nahe stehende Person darstellen.

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