Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 08.02.2024 |
Aktenzeichen: | VI R 10/22 |
Vorinstanz: |
FG Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 23.03.2022 |
Aktenzeichen: | 7 K 2350/19 AO |
Schlagzeile: |
Kostenerstattungen eines kirchlichen Arbeitgebers für erweiterte Führungszeugnisse kein Arbeitslohn
Schlagworte: |
Arbeitslohn, Führungszeugnis, Lohnsteuer
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Kostenerstattungen eines kirchlichen Arbeitgebers an seine Beschäftigten für die Erteilung erweiterter Führungszeugnisse, zu deren Einholung der Arbeitgeber zum Zwecke der Prävention gegen sexualisierte Gewalt kirchenrechtlich verpflichtet ist, führen nicht zu Arbeitslohn.
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 38 Abs. 3 Satz 2, § 40 Abs. 1 Satz 1, § 41a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Tenor:
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 23.03.2022 - 7 K 2350/19 AO wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.