Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 14.12.2023 |
Aktenzeichen: | IV R 2/21 |
Vorinstanz: |
FG Hessen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 19.09.2019 |
Aktenzeichen: | 8 K 1734/14 |
Schlagzeile: |
Zerlegung eines Gewerbesteuermessbetrags bei mehrgemeindlicher Betriebsstätte
Schlagworte: |
Betriebsstätte, Erdgas, Gewerbesteuer, Gewerbesteuermessbetrag, Gewerbesteuerzerlegung, Versorgungsunternehmen, Zerlegung
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
1. Die Auswahl der Zerlegungsfaktoren für die Zerlegung bei einer mehrgemeindlichen Betriebsstätte muss der Eigenart der Betriebsstätte und den Interessen der beteiligten Gemeinden nur in typisierter Form Rechnung tragen.
2. Die Menge des in den jeweiligen Gemeinden abgegebenen Erdgases kann bei einer durch eine Erdgasleitung begründeten mehrgemeindlichen Betriebsstätte ein geeignetes sachliches Zerlegungskriterium sein.
GewStG § 28, § 29 Abs. 1 Nr. 1, § 30
FGO § 40 Abs. 2, § 65 Abs. 1, § 68 Satz 1, § 96 Abs. 1 Satz 2
AO § 188
GG Art. 20a, Art. 28 Abs. 2
Tenor:
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 19.09.2019 - 8 K 1734/14 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.