Quelle: |
Finanzgericht Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 19.01.2022 |
Aktenzeichen: | 5 K 1311/20 |
Schlagzeile: |
Gewinnerzielungsabsicht bei einer langjährig verlustbringenden freiberuflichen Nebentätigkeit
Schlagworte: |
Altersgrenze, Freiberufler, Gewinnerzielungsabsicht, Haupttätigkeit, Liebhaberei, Nebentätigkeit, Prognosezeitraum, Selbständige Arbeit, Totalgewinnprognose, Verlustabzug
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Verluste aus der selbständigen Tätigkeit als Steuerberater können ausgleichsfähig sein, sofern eine enge Verzahnung mit seinen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit besteht.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof (BFH) ist die Revision anhängig.
In der offiziellen Datenbank des BFH sind hierzu die folgenden Informationen gespeichert:
BFH Anhängiges Verfahren VIII R 26/23
Aufnahme in die Datenbank am 20.12.2023
EStG § 18 Abs 1 Nr 1 ; EStG § 2 Abs 1 S 1 Nr 3
Gewinnerzielungsabsicht bei einer langjährig verlustbringenden freiberuflichen Nebentätigkeit
1. Schließen die für die Einkünfteerzielung nach Rentenbeginn beabsichtigten Umstrukturierungsmaßnahmen, die nicht zur Verbesserung der Ertragslage durchgeführt, sondern der Tätigkeit nach dem Renteneintritt dienen sollen, die Aberkennung der Gewinnerzielungsabsicht aus? Ist die Aberkennung der Gewinnerzielungsabsicht bei wirtschaftlich unbedeutenden Verlusten ausgeschlossen?
2. Ist im Rahmen der Totalgewinnprognose die Altersgrenze als zeitliche Begrenzung des Prognosezeitraums zu berücksichtigen?
3. Sind eine Haupt- und eine Nebentätigkeit, die sich gegenseitig fördern, aber nicht in einem wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis zueinanderstehen, bei der Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht zusammenzufassen?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorgehend: FG Köln Urteil vom 19.01.2022 (5 K 1311/20)