Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 10.08.2023 |
Aktenzeichen: | 9 K 1130/22 G |
Schlagzeile: |
Gewerbesteuerbefreiung für berufsbildende Einrichtungen
Schlagworte: |
Berufsbildungsgesetz, Gewerbesteuer, Gewerbesteuerbefreiung, Steuerbefreiung
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Die Gewerbesteuerfreiheit für berufsbildende Einrichtungen setzt nicht voraus, dass die Schüler Vertragspartner des Steuerpflichtigen sind.
Die sachliche und rechtliche Organisation der berufsbildenden Einrichtung muss nicht der eines klassischen Schulbetriebs entsprechen.
In der offiziellen Datenbank des BFH sind hierzu die folgenden Informationen gespeichert:
BFH Anhängiges Verfahren III R 26/23
Aufnahme in die Datenbank am 19.01.2024
GewStG § 3 Nr 13
Zur Auslegung des Begriffs der berufsbildenden Einrichtungen gemäß § 3 Nr. 13 des Gewerbesteuergesetzes
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorgehend: FG Düsseldorf Urteil vom 10.08.2023 (9 K 1130/22 G)