Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 30.05.2007 |
Aktenzeichen: | 3 K 142/06 |
Schlagzeile: |
Feststellungsverfahren für vor dem 01.01.2007 entstandene Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften
Schlagworte: |
Feststellungsverfahren, Private Veräußerungsgeschäfte, Spekulation, Spekulationsverlust, Verlust, Verlustfeststellung, Wertpapiergeschäft
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 44/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 19.10.2007):
Feststellungsverfahren für vor dem 1.1.2007 entstandene Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften – Ist der Erlass eines geänderten Feststellungsbescheids gem. § 52 Abs. 39 Satz 7 EStG i.V. mit § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2007 für vor dem 01.01.2007 entstandene Verluste aus privaten Wertpapiergeschäften ausgeschlossen, wenn der Einkommensteuerbescheid für das Verlustentstehungsjahr bereits bestandskräftig ist?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 23 Abs 3 S 8; EStG § 23 Abs 3 S 9; EStG § 10d Abs 4; EStG § 52 Abs 39 S 7
Vorgehend: Finanzgericht Hamburg, Entscheidung vom 30.5.2007 (3 K 142/06)