Quelle: |
Deutscher Bundestag |
Art des Dokuments: | Drucksache |
Datum: | 23.05.2007 |
Aktenzeichen: | 16/5469 |
Schlagzeile: |
Kleine Anfrage zur Erbschaft- und Schenkungsteuer
Schlagworte: |
Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Die FDP-Fraktion will von der Bundesregierung wissen, wie sich das Aufkommen der Erbschaft- und Schenkungsteuer, das den Ländern zusteht, seit 1990 entwickelt hat. In einer Kleinen Anfrage (Drucksache 16/5469) erkundigen sich die Abgeordneten überdies, welchen Wert das jährlich vererbte Vermögen insgesamt hat und welcher Anteil dieses Vermögens versteuert wird. Die Regierung soll ferner sagen, wie viele der jährlichen Schenkungen tatsächlich zu einer Steuerpflicht führen und welche Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen die einzelnen Vermögensarten erbracht haben.
Die Fraktion interessiert zudem, in welchen Mitgliedstaaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) die Erbschaft- und Schenkungsteuer abgeschafft oder reformiert werden soll. Die Regierung soll sich auch dazu äußern, dass "nicht wenige wohlhabende deutsche Staatsbürger", darunter Inhaber bedeutender Unternehmen, aus erbschaft- und schenkungsteuerlichen Gründen ihren Wohnsitz vor allem in die Schweiz und nach Österreich verlegt haben. Schließlich wird gefragt, ob die Regierung die Sonderbelastungen bei Immobilien wie die Grundsteuer und die Grunderwerbsteuer bei der geplanten Neuregelung der Erbschaft- und Schenkungsteuer durch so genannte Verschonungsregelungen anerkennen will.
Hinweis: Die Antwort der Bundesregierung finden Sie in der Bundestagsdrucksache 16/5706.