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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.03.2006
Aktenzeichen: V R 19/02

Vorinstanz:

Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.03.2002
Aktenzeichen: 5 K 5950/98 U

Schlagzeile:

Umsatzsteuerlicher Leistungsort bei der Vermittlung von Optionen auf Warenterminkontrakte und Terminkontrakte

Schlagworte:

Akquisition, Börsengeschäfte, Ort der sonstigen Leistung, Steuerpflicht, Umsatzsteuer, Vermittlungsleistung

Wichtig f�r:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:



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