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Quelle: |
Finanzgericht Rheinland-Pfalz |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 13.10.2005 |
| Aktenzeichen: | 6 K 2803/04 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Geschäftsführerhaftung, Haftung, Insolvenz, Kausalität, Lohnsteuer, Pflichtverletzung
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Wichtig für: |
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Kurzkommentar2: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VII R 65/05 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig:
Fehlt es aufgrund der lediglich hypothetischen Anfechtungsmöglichkeit gem. § 130 Abs. 1 Nr. 1 InsO während des Dreimonatszeitraums vor Stellung eines Insolvenzantrags nicht an der erforderlichen Kausalität der Pflichtverletzung (Nichtabführung der Lohnsteuer) für den Steuerausfall? Ist der Grundsatz der anteiligen Tilgung auf Säumniszuschläge zur Lohnsteuer nicht anwendbar, die nach dem Amtsantritt des Klägers entstanden sind?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
AO § 69; AO § 34 Abs 1; AO § 191; InsO § 130 Abs 1 Nr 1; InsO § 142

