Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 20.12.2004 |
Aktenzeichen: | IV 102/03 |
Schlagzeile: |
Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei Gefrierbrand
Schlagworte: |
Ausfuhr, Ausfuhrerstattung, Zoll
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Rindfleisch ist erst dann nicht mehr von handelsüblicher Qualität, wenn der Gefrierbrandbefall auch eine Ranzigkeit des Fleisches bewirkt hat.
Der Gemeinschaftsursprung von Rindfleisch kann grundsätzlich auch durch die Vorlage von Veterinärzertifikaten nachgewiesen werden.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.