Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 06.09.2002 |
Aktenzeichen: | 16 K 2797/00 E |
Schlagzeile: |
Maximaler Ansatz der tatsächlich entstandenen Kosten für einen Firmenwagen bei Ein-Prozent-Regelung
Schlagworte: |
1 v.H.-Methode, 1 v.H.-Methode, , Deckelung, Ein-Prozent-Regelung, Fahrtkosten, Firmenwagen, Kfz-Kosten, Kostendeckelung, Kraftfahrzeugkosten
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen XI R 59/04 (Abgabe, altes Aktenzeichen: IV R 43/04) sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig: Darf bei Anwendung der sog. Ein-Prozent-Regelung bei der Ermittlung des privaten Nutzungsanteils eines zum Betriebsvermögen gehörenden Kraftfahrzeugs (Firmenwagen) der betragsmäßige Nutzungsanteil die tatsächlich entstandenen Kraftfahrzeugkosten im Streitjahr überschreiten? Oder ist stattdessen eine sog. Deckelung vorzunehmen?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 2; EStG § 18