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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 26.02.2004 |
| Aktenzeichen: | IV R 43/02 |
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Vorinstanz: |
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| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 07.05.2002 |
| Aktenzeichen: | 1 K 3882/00 E |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Arzt, Gewinnerzielungsabsicht, Gewinnprognose, Liebhaberei, Prognose, Schlussphase, Verlust
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Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Für die zur Annahme einer Liebhaberei erforderliche Feststellung einer objektiv negativen Gewinnprognose sind die in der Vergangenheit erzielten Gewinne ohne Bedeutung. Am Ende einer Berufstätigkeit umfasst der anzustrebende Totalgewinn daher nur die verbleibenden Jahre.
Dauerhafte Verluste werden auch dann aus persönlichen Grün¬den hingenommen, wenn die Fortführung der verlustbringenden Tätigkeit den Abzug von Gehaltszahlungen an nahe Angehörige als Betriebsausgaben ermöglichen soll.

