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Quelle:

Finanzgericht Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.08.2002
Aktenzeichen: 14 K 387/01

Schlagzeile:

Schlagworte:

Ansparabschreibung, Ansparrücklage, Existenzgründerrücklage

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar2:

Das Finanzgericht befaßt sich mit den Voraussetzungen für die Ansparrücklage für Existenzgründer.


Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.


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