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Quelle:

Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 13.09.2002
Aktenzeichen: 4 V 1649/02

Schlagzeile:

Kein Vorsteuerabzug bei der Grunderwerbsteuer

Schlagworte:

Anrechnung, Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer, Vorsteuer

Wichtig f�r:

Eigenheimbesitzer, Vermieter

Kurzkommentar:




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