Verlängerung der Dreitagesfrist zwischen Aufgabe eines Verwaltungsakts zur Post und vermuteten Bekanntgabe bis zum nächsten Werktag (Vorlage an Großen Senat)
Verlängerung der Dreitagesfrist zwischen Aufgabe eines Verwaltungsakts zur Post und vermuteten Bekanntgabe bis zum nächsten Werktag (Vorlage an Großen Senat)
Verlängerung der Dreitagesfrist zwischen Aufgabe eines Verwaltungsakts zur Post und vermuteten Bekanntgabe bis zum nächsten Werktag (Vorlage an Großen Senat)
Verlängerung der Dreitagesfrist zwischen Aufgabe eines Verwaltungsakts zur Post und vermuteten Bekanntgabe bis zum nächsten Werktag (Vorlage an Großen Senat)