Auflösung einer Ansparrücklage anlässlich einer Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe erhöht regelmäßig steuerbegünstigten Veräußerungs- oder Aufgabegewinn
Auflösung einer Ansparrücklage anlässlich einer Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe erhöht regelmäßig steuerbegünstigten Veräußerungs- oder Aufgabegewinn