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Gefundene Dokumente zum Schlagwort: Renovierungskosten |
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Aktenzeichen VIII R 16/15 | 14.05.2019 | Bundesfinanzhof | Kein Abzug der Kosten für die Renovierung eines privat genutzten Badezimmers als Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer | Mehr Info |
Aktenzeichen VIII R 16/15 | 14.05.2019 | Bundesfinanzhof | Kein Abzug der Kosten für die Renovierung eines privat genutzten Badezimmers als Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer | Mehr Info |
Aktenzeichen VIII R 16/15 | 14.05.2019 | Bundesfinanzhof | Kein Abzug der Kosten für die Renovierung eines privat genutzten Badezimmers als Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer | Mehr Info |
Aktenzeichen VIII R 16/15 | 14.05.2019 | Bundesfinanzhof | Kein Abzug der Kosten für die Renovierung eines privat genutzten Badezimmers als Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer | Mehr Info |
Aktenzeichen 4 K 292/04 | 30.10.2007 | FG Baden-Württemberg | Zuordnung von Renovierungskosten eines zunächst vermieteten und danach verkauften Grundstücks zur Einkunftssphäre oder zur Vermögenssphäre | Mehr Info |
Aktenzeichen 4 K 292/04 | 30.10.2007 | FG Baden-Württemberg | Zuordnung von Renovierungskosten eines zunächst vermieteten und danach verkauften Grundstücks zur Einkunftssphäre oder zur Vermögenssphäre | Mehr Info |
Aktenzeichen 4 K 292/04 | 30.10.2007 | FG Baden-Württemberg | Zuordnung von Renovierungskosten eines zunächst vermieteten und danach verkauften Grundstücks zur Einkunftssphäre oder zur Vermögenssphäre | Mehr Info |
Aktenzeichen 4 K 292/04 | 30.10.2007 | FG Baden-Württemberg | Zuordnung von Renovierungskosten eines zunächst vermieteten und danach verkauften Grundstücks zur Einkunftssphäre oder zur Vermögenssphäre | Mehr Info |
Aktenzeichen VI R 77/05 | 01.02.2007 | Bundesfinanzhof | Handwerkerleistungen sind bis einschließlich 2005 keine haushaltsnahen Dienstleistungen i.S. des § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG | Mehr Info |
Aktenzeichen VI R 77/05 | 01.02.2007 | Bundesfinanzhof | Handwerkerleistungen sind bis einschließlich 2005 keine haushaltsnahen Dienstleistungen i.S. des § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG | Mehr Info |
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