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Aktenzeichen 14 K 3496/04 | 18.04.2005 | FG Köln | Keine Berücksichtigung eines zusätzlichen Steuerfreibetrags in Höhe der Kostenpauschale, die Abgeordnete des Deutschen Bundestages auf der Grundlage von § 12 AbgG im Jahr 2001 maximal erhalten haben | Mehr Info |
Aktenzeichen 14 K 3496/04 | 18.04.2005 | FG Köln | Keine Berücksichtigung eines zusätzlichen Steuerfreibetrags in Höhe der Kostenpauschale, die Abgeordnete des Deutschen Bundestages auf der Grundlage von § 12 AbgG im Jahr 2001 maximal erhalten haben | Mehr Info |
Aktenzeichen 14 K 3496/04 | 18.04.2005 | FG Köln | Keine Berücksichtigung eines zusätzlichen Steuerfreibetrags in Höhe der Kostenpauschale, die Abgeordnete des Deutschen Bundestages auf der Grundlage von § 12 AbgG im Jahr 2001 maximal erhalten haben | Mehr Info |
Aktenzeichen 14 K 3496/04 | 18.04.2005 | FG Köln | Keine Berücksichtigung eines zusätzlichen Steuerfreibetrags in Höhe der Kostenpauschale, die Abgeordnete des Deutschen Bundestages auf der Grundlage von § 12 AbgG im Jahr 2001 maximal erhalten haben | Mehr Info |
Aktenzeichen 14 K 3492/04 | 18.04.2005 | FG Köln | Keine Berücksichtigung eines zusätzlichen Steuerfreibetrags in Höhe der Kostenpauschale, die Abgeordnete des Deutschen Bundestages auf der Grundlage von § 12 AbgG im Jahr 2001 maximal erhalten haben | Mehr Info |
Aktenzeichen 14 K 3492/04 | 18.04.2005 | FG Köln | Keine Berücksichtigung eines zusätzlichen Steuerfreibetrags in Höhe der Kostenpauschale, die Abgeordnete des Deutschen Bundestages auf der Grundlage von § 12 AbgG im Jahr 2001 maximal erhalten haben | Mehr Info |
Aktenzeichen 14 K 3492/04 | 18.04.2005 | FG Köln | Keine Berücksichtigung eines zusätzlichen Steuerfreibetrags in Höhe der Kostenpauschale, die Abgeordnete des Deutschen Bundestages auf der Grundlage von § 12 AbgG im Jahr 2001 maximal erhalten haben | Mehr Info |
Aktenzeichen 14 K 3492/04 | 18.04.2005 | FG Köln | Keine Berücksichtigung eines zusätzlichen Steuerfreibetrags in Höhe der Kostenpauschale, die Abgeordnete des Deutschen Bundestages auf der Grundlage von § 12 AbgG im Jahr 2001 maximal erhalten haben | Mehr Info |
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