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Gefundene Dokumente zum Schlagwort: Kontaktpflege |
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Aktenzeichen III R 28/05 | 27.09.2007 | Bundesfinanzhof | Aufwendungen eines Elternteils für Besuche seiner bei dem anderen Elternteil lebenden Kinder nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar | Mehr Info |
Aktenzeichen III R 28/05 | 27.09.2007 | Bundesfinanzhof | Aufwendungen eines Elternteils für Besuche seiner bei dem anderen Elternteil lebenden Kinder nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar | Mehr Info |
Aktenzeichen III R 28/05 | 27.09.2007 | Bundesfinanzhof | Aufwendungen eines Elternteils für Besuche seiner bei dem anderen Elternteil lebenden Kinder nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar | Mehr Info |
Aktenzeichen III R 28/05 | 27.09.2007 | Bundesfinanzhof | Aufwendungen eines Elternteils für Besuche seiner bei dem anderen Elternteil lebenden Kinder nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar | Mehr Info |
Aktenzeichen 15 K 4885/02 Kg | 14.03.2006 | FG Münster | Auszahlung des Kindergeldes für das volljährige behinderte Kind an den mangels finanzieller Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtigen Vater | Mehr Info |
Aktenzeichen 15 K 4885/02 Kg | 14.03.2006 | FG Münster | Auszahlung des Kindergeldes für das volljährige behinderte Kind an den mangels finanzieller Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtigen Vater | Mehr Info |
Aktenzeichen 15 K 4885/02 Kg | 14.03.2006 | FG Münster | Auszahlung des Kindergeldes für das volljährige behinderte Kind an den mangels finanzieller Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtigen Vater | Mehr Info |
Aktenzeichen 15 K 4885/02 Kg | 14.03.2006 | FG Münster | Auszahlung des Kindergeldes für das volljährige behinderte Kind an den mangels finanzieller Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtigen Vater | Mehr Info |
Aktenzeichen 2 K 3058/04 | 20.02.2006 | FG Hessen | Flugkosten zum Besuch der in Spanien bei der Ex-Ehefrau lebenden drei Kinder sind als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig | Mehr Info |
Aktenzeichen 2 K 3058/04 | 20.02.2006 | FG Hessen | Flugkosten zum Besuch der in Spanien bei der Ex-Ehefrau lebenden drei Kinder sind als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig | Mehr Info |
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