Die von einem Schornsteinfeger vorgenommene jährliche Überprüfung der Feuerungsanlage ist keine haushaltsnahe Dienstleistung nach altem Recht (bis 2005)
Die von einem Schornsteinfeger vorgenommene jährliche Überprüfung der Feuerungsanlage ist keine haushaltsnahe Dienstleistung nach altem Recht (bis 2005)