Bei Anstricharbeiten an der Fassade eines selbst genutzten Einfamilienhauses handelt es sich nicht um haushaltsnahe Dienstleistungen nach altem Recht (bis 2005)
Bei Anstricharbeiten an der Fassade eines selbst genutzten Einfamilienhauses handelt es sich nicht um haushaltsnahe Dienstleistungen nach altem Recht (bis 2005)
Bei Anstricharbeiten an der Fassade eines selbst genutzten Einfamilienhauses handelt es sich nicht um haushaltsnahe Dienstleistungen nach altem Recht (bis 2005)
Bei Anstricharbeiten an der Fassade eines selbst genutzten Einfamilienhauses handelt es sich nicht um haushaltsnahe Dienstleistungen nach altem Recht (bis 2005)