Kein erweiterter Verlustausgleich bei Inanspruchnahme eines BGB-Innengesellschafters aus einer schuldrechtlichen Verpflichtung gegenüber Gläubigern des Geschäftsinhabers
Kein erweiterter Verlustausgleich bei Inanspruchnahme eines BGB-Innengesellschafters aus einer schuldrechtlichen Verpflichtung gegenüber Gläubigern des Geschäftsinhabers
Kein erweiterter Verlustausgleich bei Inanspruchnahme eines BGB-Innengesellschafters aus einer schuldrechtlichen Verpflichtung gegenüber Gläubigern des Geschäftsinhabers
Kein erweiterter Verlustausgleich bei Inanspruchnahme eines BGB-Innengesellschafters aus einer schuldrechtlichen Verpflichtung gegenüber Gläubigern des Geschäftsinhabers