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Gefundene Dokumente zum Schlagwort: Grundstücksspekulation |
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Aktenzeichen IX B 116/03 | 15.07.2004 | Bundesfinanzhof | Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist von zwei auf zehn Jahre nur bei „steuerentstrickten“ Grundstücken verfassungswidrig | Mehr Info |
Aktenzeichen IX B 116/03 | 15.07.2004 | Bundesfinanzhof | Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist von zwei auf zehn Jahre nur bei „steuerentstrickten“ Grundstücken verfassungswidrig | Mehr Info |
Aktenzeichen IX B 116/03 | 15.07.2004 | Bundesfinanzhof | Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist von zwei auf zehn Jahre nur bei „steuerentstrickten“ Grundstücken verfassungswidrig | Mehr Info |
Aktenzeichen IX B 116/03 | 15.07.2004 | Bundesfinanzhof | Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist von zwei auf zehn Jahre nur bei „steuerentstrickten“ Grundstücken verfassungswidrig | Mehr Info |
Aktenzeichen IX R 46/02 | 16.12.2003 | Bundesfinanzhof | Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist für Grundstücke von zwei auf zehn Jahre ist verfassungswidrig | Mehr Info |
Aktenzeichen IX R 46/02 | 16.12.2003 | Bundesfinanzhof | Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist für Grundstücke von zwei auf zehn Jahre ist verfassungswidrig | Mehr Info |
Aktenzeichen IX R 46/02 | 16.12.2003 | Bundesfinanzhof | Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist für Grundstücke von zwei auf zehn Jahre ist verfassungswidrig | Mehr Info |
Aktenzeichen IX R 46/02 | 16.12.2003 | Bundesfinanzhof | Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist für Grundstücke von zwei auf zehn Jahre ist verfassungswidrig | Mehr Info |
Aktenzeichen 13 K 460/01 | 25.07.2002 | FG Köln | Verlängerung der Spekulationsfrist für Grundstücke von zwei auf zehn Jahre bei Veräußerung vor Gesetzesbeschluss verfassungswidrig | Mehr Info |
Aktenzeichen 13 K 460/01 | 25.07.2002 | FG Köln | Verlängerung der Spekulationsfrist für Grundstücke von zwei auf zehn Jahre bei Veräußerung vor Gesetzesbeschluss verfassungswidrig | Mehr Info |
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