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Gefundene Dokumente zum Schlagwort: Bedarfsbewertung |
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Aktenzeichen II R 38/07 | 01.07.2008 | Bundesfinanzhof | Bereicherungsmindernder Ansatz des infolge Baumaßnahmen des Erwerbers eingetretenen Wertzuwachses eines nachlasszugehörigen Grundstücks in Erwartung des späteren Erbanfalls | Mehr Info |
Aktenzeichen II R 38/07 | 01.07.2008 | Bundesfinanzhof | Bereicherungsmindernder Ansatz des infolge Baumaßnahmen des Erwerbers eingetretenen Wertzuwachses eines nachlasszugehörigen Grundstücks in Erwartung des späteren Erbanfalls | Mehr Info |
Aktenzeichen II R 38/07 | 01.07.2008 | Bundesfinanzhof | Bereicherungsmindernder Ansatz des infolge Baumaßnahmen des Erwerbers eingetretenen Wertzuwachses eines nachlasszugehörigen Grundstücks in Erwartung des späteren Erbanfalls | Mehr Info |
Aktenzeichen II R 38/07 | 01.07.2008 | Bundesfinanzhof | Bereicherungsmindernder Ansatz des infolge Baumaßnahmen des Erwerbers eingetretenen Wertzuwachses eines nachlasszugehörigen Grundstücks in Erwartung des späteren Erbanfalls | Mehr Info |
Aktenzeichen 4 K 1915/05 Erb | 18.10.2006 | FG Düsseldorf | Berücksichtigung von Aufwendungen eines Hofnacherben vor Eintritt der Hofnacherbfolge als Nachlassverbindlichkeiten bei der Erbschaftsteuer | Mehr Info |
Aktenzeichen 4 K 1915/05 Erb | 18.10.2006 | FG Düsseldorf | Berücksichtigung von Aufwendungen eines Hofnacherben vor Eintritt der Hofnacherbfolge als Nachlassverbindlichkeiten bei der Erbschaftsteuer | Mehr Info |
Aktenzeichen 4 K 1915/05 Erb | 18.10.2006 | FG Düsseldorf | Berücksichtigung von Aufwendungen eines Hofnacherben vor Eintritt der Hofnacherbfolge als Nachlassverbindlichkeiten bei der Erbschaftsteuer | Mehr Info |
Aktenzeichen 4 K 1915/05 Erb | 18.10.2006 | FG Düsseldorf | Berücksichtigung von Aufwendungen eines Hofnacherben vor Eintritt der Hofnacherbfolge als Nachlassverbindlichkeiten bei der Erbschaftsteuer | Mehr Info |
Aktenzeichen II R 69/05 | 14.02.2007 | Bundesfinanzhof | Steuervergünstigung bei Erbschaft oder Schenkung von Betriebsvermögen setzt voraus, dass der Gegenstand beim Übertragenden und beim Erwerber zum Betriebsvermögen gehört | Mehr Info |
Aktenzeichen II R 69/05 | 14.02.2007 | Bundesfinanzhof | Steuervergünstigung bei Erbschaft oder Schenkung von Betriebsvermögen setzt voraus, dass der Gegenstand beim Übertragenden und beim Erwerber zum Betriebsvermögen gehört | Mehr Info |
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