Gefundene Dokumente zum Schlagwort: Anstricharbeiten
Aktenzeichen VIII 39/06
05.04.2006 | FG Hamburg
Bei Anstricharbeiten an der Fassade eines selbst genutzten Einfamilienhauses handelt es sich nicht um haushaltsnahe Dienstleistungen nach altem Recht (bis 2005)
Bei Anstricharbeiten an der Fassade eines selbst genutzten Einfamilienhauses handelt es sich nicht um haushaltsnahe Dienstleistungen nach altem Recht (bis 2005)
Bei Anstricharbeiten an der Fassade eines selbst genutzten Einfamilienhauses handelt es sich nicht um haushaltsnahe Dienstleistungen nach altem Recht (bis 2005)
Bei Anstricharbeiten an der Fassade eines selbst genutzten Einfamilienhauses handelt es sich nicht um haushaltsnahe Dienstleistungen nach altem Recht (bis 2005)