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Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.08.2023
Aktenzeichen: 1 K 2107/20 U

Schlagzeile:

Vorsteuerabzug aufgrund von Zuschüssen an den Betreiber der Betriebskantine

Schlagworte:

Betriebskantine, Umsatzsteuer, Unentgeltliche Wertabgabe, Vorsteuerabzug, Zuschuss

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Ein Vorsteuerabzug aus einem Arbeitgeberzuschuss für die "Kantinenbewirtschaftung" an einen selbständigen Betreiber einer Betriebskantine scheidet aus, wenn bereits bei Bezug dieser Leistung beabsichtigt war, diese ausschließlich und unmittelbar für eine unentgeltliche Wertabgabe zu verwenden.

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