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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.10.2023
Aktenzeichen: 5 K 1287/20 U

Schlagzeile:

Vorsteuerabzug einer Bank aus Eingangsleistungen im Zusammenhang mit dem Bezahlsystem „paydirekt“

Schlagworte:

Bank, Bezahlsystem, paydirekt, Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Das Urteil des FG Münster ist ergangen zum Vorsteuerabzug einer Bank aus Eingangsleistungen im Zusammenhang mit dem Bezahlsystem „paydirekt“.

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