Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 14.11.2023 |
Aktenzeichen: | IX R 13/23 |
Vorinstanz: |
FG Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 02.03.2023 |
Aktenzeichen: | 14 K 1525/19 E,F |
Schlagzeile: |
Keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei Überlassung an (Schwieger-)Mutter
Schlagworte: |
Angehörige, Eigene Wohnzwecke, Mutter, Privates Veräußerungsgeschäft, Schwiegermutter, Selbstnutzung, Überlassung
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Sinne des Befreiungstatbestands des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes liegt nicht vor, wenn die Nutzungsüberlassung an die (Schwieger-)Mutter des Steuerpflichtigen erfolgt.
EStG § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 und 3
Tenor:
Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 02.03.2023 - 14 K 1525/19 E,F wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.