Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 31.08.2023 |
Aktenzeichen: | 4 K 36/22 |
Schlagzeile: |
Keine Verteilung von Entschädigungsleistungen wegen der Verlegung einer Erdgasleitung
Schlagworte: |
Entschädigungsleistung, Erdgasleitung, Nutzungsüberlassung, Schätzung, Verteilung, Wertminderung
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
§ 11 Abs. 1 Satz 3 EStG erfasst nur Einnahmen die auf einer Nutzungsüberlassung beruhen, nicht aber Entschädigungsleistungen für eine Wertminderung eines Grundstücks.
Voraussetzung für die Verteilung der Einnahme nach § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG ist, dass der Vorauszahlungszeitraum anhand objektiver Umstände und sei es auch im Wege sachgerechter Schätzung feststellbar (bestimmbar) ist und einen Nutzungsüberlassungszeitraum von mehr als fünf Jahren entgilt.
Hintergrund: Die Beteiligten streiten darüber, ob Zahlungen eines Energiekonsortiums für die Inanspruchnahme von Grundstücken zur Verlegung einer Erdgasleitung auf eine Laufzeit von 25 Jahren verteilt werden können.