Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen
Datenschutzerklärung




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.09.2023
Aktenzeichen: I R 16/21

Vorinstanz:

FG Hessen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.03.2021
Aktenzeichen: 6 K 1163/17

Schlagzeile:

Sogenannter Blockerwerb kann § 8b Abs. 4 Satz 6 KStG unterfallen

Schlagworte:

Beteiligung, Beteiligungsschwelle, Blockerwerb, Körperschaftsteuer, Schachtelbeteiligung, Schachtelprivileg, Streubesitzdividende

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Die in § 8b Abs. 4 Satz 6 des Körperschaftsteuergesetzes angeführte Beteiligungsschwelle (10 % des Grund- oder Stammkapitals) kann durch einen aus Sicht des Erwerbers wirtschaftlich einheitlichen Erwerbsvorgang auch dann erreicht werden, wenn an diesem Vorgang mehrere Veräußerer beteiligt sind.

KStG § 8b Abs. 4 Satz 6

Tenor:

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 15.03.2021 - 6 K 1163/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

zur Suche nach Steuer-Urteilen