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Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 08.11.2023 |
| Aktenzeichen: | 2 K 696/19 E |
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Schlagzeile: |
Besteuerung von Umtausch-Schuldverschreibungen mit Barzuzahlung
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Schlagworte: |
Barzuzahlung, Kapitaleinkünfte, Schuldverschreibung, Umtausch-Schuldverschreibung, Wertpapier
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Wichtig für: |
Steuerberater
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Kurzkommentar2: |
§ 20 Abs. 4a Satz 3 ist nicht anzuwenden, wenn neben einer Lieferung von Wertpapieren eine Barzahlung erfolgt, die den Wert der übertragenen Wertpapiere um ein Vielfaches übersteigt.

