Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 24.11.2023 |
Aktenzeichen: | 3 K 643/21 KV |
Schlagzeile: |
Umfang der Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf den Nachlass
Schlagworte: |
Abgabenordnung, Erbenhaftung, Nachlass, Nachlassverwaltung, Zwangsvollstreckung
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Die Beschränkung der Erbenhaftung auf den Nachlass kann auch die auf einen Aufgabegewinn aus der Auflösung einer Betriebsaufspaltung entfallenden Steuern umfassen, wenn diese als Nachlassverwaltungsschulden zu qualifizieren sind.