Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen
Datenschutzerklärung




Quelle:

Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.03.2023
Aktenzeichen: 2 K 1617/19

Schlagzeile:

Teilentgeltliche Übertragung von steuerverstrickten Wirtschaftsgütern des Privatvermögens

Schlagworte:

Anschaffungskosten, Aufteilung, Buchwert, Entgeltlichkeit, Ermittlung, GmbH-Anteil, modifizierte Trennungstheorie, Schenkung, strenge Trennungstheorie, Teilentgeltlichkeit, Trennungstheorie, Veräußerungsgewinn

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Werden im Privatvermögen gehaltene GmbH-Anteile im Wege einer gemischten Schenkung teilentgeltlich auf den Erwerber übertragen, ist eine Aufteilung des Geschäfts in einen voll entgeltlichen und einen voll unentgeltlichen Teil vorzunehmen.

Der Veräußerungsgewinn i.S.v. § 17 EStG ermittelt sich aus der Differenz zwischen der erhaltenen Gegenleistung und den auf den entgeltlichen Teil entfallenden Anschaffungskosten der Anteile.

Hinweis: Das FG Rheinland-Pfalz hat sich damit der strengen Trennungstheorie angeschlossen und die Sichtweise der Finanzverwaltung bestätigt.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof (BFH) ist die anhängig.

In der offiziellen Datenbank des BFH sind hierzu die folgenden Informationen gespeichert:

BFH Anhängiges Verfahren IX R 15/23
Aufnahme in die Datenbank am 20.06.2023
EStG § 17 Abs 2
Erfolgt die Ermittlung eines Veräußerungsgewinns bei teilentgeltlicher Übertragung von sich im Privatvermögen befindlichen GmbH-Anteilen nach § 17 EStG unter Anwendung der sog. strengen Trennungstheorie (Aufteilung in ein voll entgeltliches und ein voll unentgeltliches Geschäft) oder mittels der sog. modifizierten Trennungstheorie (einseitige Zuordnung des Buchwerts [im Streitfall entspricht dies den Anschaffungskosten] nur zum entgeltlichen Vorgang)?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 22.03.2023 (2 K 1617/19)

zur Suche nach Steuer-Urteilen