Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 23.04.2023 |
Aktenzeichen: | 2 K 172/19 |
Schlagzeile: |
Kein Datenzugriff des Außenprüfers auf Journal mit allen E-Mails
Schlagworte: |
Auskunftsverlangen, Außenprüfung, Betriebsprüfung, Datenzugriff, E-Mail, Gesamtjournal, Journal
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Im Rahmen einer Außenprüfung besteht kein Anspruch des Prüfers auf Vorlage eines elektronischen Gesamtjournals, das Informationen zu jeder einzelnen empfangen bzw. versandten E-Mail enthält.
Hinweis: Laut FG Hamburg ist das pauschale Auskunftsverlangen rechtswidrig.
AO § 119, § 147 Abs. 6, § 200; HGB § 257, § 343
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet:
BFH-Az: XI R 15/23