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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 11.05.2023 |
| Aktenzeichen: | V R 28/20 |
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Vorinstanz: |
FG Sachsen |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 05.09.2019 |
| Aktenzeichen: | 6 K 94/16 |
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Schlagzeile: |
Umsatzsteuerliche Organschaft - wirtschaftliche Eingliederung
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Schlagworte: |
Eingliederung, Geschäftsbeziehung, Organgesellschaft, Organschaft, Umsatzsteuer, wirtschaftliche Eingliederung
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Wichtig für: |
Steuerberater
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Kurzkommentar2: |
Die wirtschaftliche Eingliederung kann nicht nur aufgrund unmittelbarer Beziehungen zum Organträger bestehen, sondern auch auf der Verflechtung zwischen den Unternehmensbereichen verschiedener Organgesellschaften beruhen.
Normen:
UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2
MwStSystRL Art. 11
Tenor:
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 05.09.2019 - 6 K 94/16 aufgehoben.
Die Sache wird an das Sächsische Finanzgericht zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.

