Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 04.05.2023 |
Aktenzeichen: | 9 K 1987/21 G,F |
Schlagzeile: |
Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer als Betriebseinnahmen
Schlagworte: |
Abzugsverbot, Betriebsausgaben, Betriebsausgabenabzugsverbot, Betriebseinnahme, Betriebseinnahmen, Erstattungszinsen, Gewerbesteuer, Nebenleistung
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer stellen - ungeachtet des Betriebsausgabenabzugsverbots des § 4 Abs. 5b EStG - steuerpflichtige Betriebseinnahmen dar
Nach Meinung des FG Düsseldorf scheitert die Versteuerung nicht am Betriebsausgabenabzugsverbot für die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof (BFH) ist die Revision anhängig.
In der offiziellen Datenbank des BFH sind hierzu die folgenden Informationen gespeichert:
BFH Anhängiges Verfahren IV R 16/23
Aufnahme in die Datenbank am 20.09.2023
AO § 233a ; EStG § 4 Abs 5b ; GewStG § 7 S 1
Handelt es sich bei Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer um steuerpflichtige Betriebseinnahmen?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorgehend: FG Düsseldorf Urteil vom 04.05.2023 (9 K 1987/21 G,F)