Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen
Datenschutzerklärung




Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.06.2023
Aktenzeichen: 3 K 169/21

Schlagzeile:

Inanspruchnahme des Erbfallkostenpauschbetrages durch eine Vermächtnisnehmerin

Schlagworte:

Ausländer, Erbfallkostenpauschbetrag, Erblasser, Erbschaft, Erbschaftsteuer, Kostenpauschale, Vermächtnis, Vermächtniserklärung, Vermächtnisnehmer

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Der Erbfallkostenpauschbetrag nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG kann von Vermächtnisnehmern auch dann in Anspruch genommen werden, wenn sie nicht durch Auflage des Erblassers mit Kosten belastet sind.

2. Ist der Nachlass nicht vollständig in Deutschland steuerpflichtig, dann wird der Erbfallkostenpauschbetrag nur anteilig in Höhe der Quote des in Deutschland erbschaftsteuerpflichtigen Erwerbs zum Gesamtnachlass berücksichtigt.

3. Tatsächlich entstandene Aufwendungen für die Erlangung des Erwerbs sind nicht neben dem Pauschbetrag zu berücksichtigen (entgegen R E 10.9 Abs. 5 ErbStR).

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof (BFH) ist die anhängig.

In der offiziellen Datenbank des BFH sind hierzu die folgenden Informationen gespeichert:

BFH Anhängiges Verfahren II R 25/23
Aufnahme in die Datenbank am 20.09.2023
ErbStG § 10 Abs 5 Nr 3 S 2
Kann eine Vermächtnisnehmerin die volle Nachlasskostenpauschale gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG für den anteiligen Erwerb eines ausländischen Erbes in Anspruch nehmen?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 28.06.2023 (3 K 169/21)

zur Suche nach Steuer-Urteilen