Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen
Datenschutzerklärung




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.04.2023
Aktenzeichen: IV R 20/20

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.07.2020
Aktenzeichen: 1 K 10038/15

Schlagzeile:

Aufgabegewinn bei der Tonnagebesteuerung

Schlagworte:

Abgeltung, Aufgabe, Aufgabegewinn, Ausfall, Betriebsaufgabe, Forderung, Gesellschafterdarlehen, Gewinnermittlung, KG, Kommanditist, Liquidation, Mitunternehmerschaft, Sonderbetriebsausgaben, Stille Beteiligung, Tonnagebesteuerung, Typisch stille Beteiligung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

allen die Kommanditisten einer KG, die an dieser Gesellschaft zugleich typisch still beteiligt sind oder dieser Gesellschaft Darlehen gewährt haben, mit ihren stillen Einlagen oder Darlehensforderungen im Rahmen der Aufgabe des Betriebs der Mitunternehmerschaft teilweise aus, gehört der hierdurch entstehende Verlust zu den Einkünften nach § 16 Abs. 3 EStG und ist mit dem nach § 5a Abs. 1 EStG ermittelten Gewinn abgegolten (§ 5a Abs. 5 Satz 1 EStG)

Normen:

EStG § 5a Abs. 1, 4a, 5, § 16 Abs. 3

Tenor:

Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 09.07.2020 - 1 K 10038/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.

zur Suche nach Steuer-Urteilen